Die aktuell gültige Satzung des Vereins:

Gartenbauverein Perach e.V. Vereinssatzung § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen Gartenbauverein Perach e.V.

Er ist in das Vereinsregister unter Nr. VR 10358 eingetragen, und führt den Zusatz e.V. (*1) Der Sitz des Vereins ist 84567 Perach Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist

1. die Förderung des Obst- und Gartenbaues, der Landespflege und des Umweltschutzes zur Erhaltung einer schönen Kulturlandschaft und der menschlichen Gesundheit.

2. die Förderung der Ortsverschönerung und der Verschönerung der Heimat, der Heimatpflege und somit der gesamten Landeskultur.

3. die Förderung der Bildung auf den zuvor genannten Gebieten. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch (*2)

1. Fachveranstaltungen, Lehrgänge, Lehrfahrten, Vorträge und Kurse, Wettbewerbe, Aktionen, Pflanz- und Pflegemaßnahmen in Dorf und Landschaft, Patenschaften, Gartenbewirtschaftung, Naturerziehung, Schulgartenarbeit und weitere Maßnahmen.

2. Öffentlichkeitsarbeit auf den Gebieten der Vereinszwecke.

3. Heranführung von Kindern und Jugendlichen sowie Familien an die Vereinszwecke.

4. die Vertretung des Freizeitgartenbaus auf Ortsebene. Der Verein ist selbstlos tätig, Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Förderung des Erwerbsobstbaues und Erwerbsgartenbaues ist nicht Aufgabe des Vereins.

§ 3 Mitgliedschaft Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. Als Fördermitglieder aufgenommen werden können ferner öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten, Stiftungen sowie andere Vereinigungen, Privatunternehmen und natürliche Personen. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht. Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es:

1. einer vom Beitretenden unterzeichneten Beitrittserklärung.

2. eines Aufnahmebeschlusses des Vorstandes. Die Mitgliedschaft beginnt mit Beschlussfassung zur Aufnahme. Der Aufnahmebeschluss sowie eine Ablehnung der Aufnahme ist dem Antragsteller mitzuteilen. Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, so kann der Abgewiesene Widerspruch bei der Vereinsleitung einlegen, welche endgültig entscheidet. Personen, welche sich um den Verein und seine Bestrebungen besonders verdient gemacht haben, können auf Antrag der Vereinsleitung von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Seite 2 von 5 Vereinssatzung-GBV Perach e.V. Die Mitgliedschaft endet:

1. durch Austritt; der Austritt muss unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist schriftlich erklärt werden und ist nur zum Schluss des Geschäftsjahres möglich; der Austretende verliert jeden Anspruch gegen den Verein und sein Vermögen. 2. bei natürlichen Personen durch Tod, bei juristischen Personen, Vereinigungen und Privatunternehmen mit der Auflösung oder einer ähnlichen tatsächlichen Beendigung der Vereinigung oder des Unternehmens.

3. durch Ausschluss (§ 4).

4. durch die Auflösung des Vereins. (*3) § 4 Ausschluss (*4) Ein Mitglied kann aus dem Verein wegen Nichterfüllung oder Verletzung von satzungsmäßigen Beschlüssen der Organe des Vereins (§ 6) ausgeschlossen werden. Das Ausschlussverfahren darf erst eingeleitet werden, wenn der Vorstand das Mitglied zur Erfüllung seiner Pflichten vergeblich aufgefordert hat. Ein Mitglied kann ferner aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Art und Weise gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Hinweis auf den möglichen Ausschluss Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Ausschließungsbeschluss hat die Tatsachen, auf denen die Ausschließung beruht, sowie den Ausschließungsgrund anzugeben. Der Beschluss ist dem ausgeschlossenen Mitglied gegen Nachweis der Zustellung mitzuteilen. Das ausgeschlossene Mitglied kann gegen den Ausschließungsbeschluss innerhalb einer Frist von vier Wochen gerechnet ab Zugang der Mitteilung des Ausschlusses schriftlich Berufung bei der Vereinsleitung einlegen. Die Vereinsleitung entscheidet endgültig, vorbehaltlich des ordentlichen Rechtsweges. Während des Ausschlussverfahrens ruhen die mitgliedschaftlichen Rechte des Mitgliedes. Das Ruhen der mitgliedschaftlichen Rechte entbindet nicht von der Verpflichtung zur Entrichtung des Mitgliedsbeitrags. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinerlei Anspruch an das Vereinsvermögen. Sie sind aber verpflichtet, ihren Verbindlichkeiten dem Verein gegenüber voll nachzukommen.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder sind berechtigt,

1. an der Mitgliederversammlung teilzunehmen,

2. an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen,

3. Anträge an die Mitgliederversammlung zu stellen,

4. die vom Verein geschaffenen Einrichtungen zu benützen.

Die Mitglieder sind verpflichtet,

1. die Bestrebungen und Ziele des Vereins nach besten Kräften zu unterstützen,

2. die Satzung des Vereins zu befolgen,

3. sich nach den Beschlüssen seiner Organe (§ 6) zu richten,

4. die festgesetzten Jahresbeiträge zu bezahlen.

§ 6 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung (§ 7), die Vereinsleitung (§ 10) und der Vorstand (§ 11). Der Verein ist zugleich Mitglied des zuständigen Kreisverbandes, des zuständigen Bezirksverbandes und des Bayerischen Landesverbandes für Gartenbau und Landespflege e. V. Seite 3 von 5 Vereinssatzung-GBV Perach e.V. § 7 Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Mitgliederversammlungen werden durch den Vorstand einberufen. Er bestimmt den Ort und den Termin der Mitgliederversammlung, der üblicher Weise im März – April (*6) eines jeden Jahres liegt. Die Einberufung (Ladung) hat in Textform (*7) und mit einer Frist von mindestens 8 Tagen zu erfolgen. Der Einberufung ist die Tagesordnung beizufügen. Mitglieder sind berechtigt, bis 25. Januar (*8) eines jeden Jahres Anträge zur Tagesordnung mit Begründung in Textform für die nächste ordentliche Mitgliederversammlung beim Vorstand einzureichen, vorbehaltlich der Regelungen des § 16 Abs.

1. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme der Anträge auf die Tagesordnung. Über Themen, welche nicht auf der Tagesordnung stehen oder Anträge, welche nicht rechtzeitig gestellt wurden, kann die Mitgliederversammlung keinen Beschluss fassen. Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung jederzeit einberufen. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn mindestens 1/ 5 der Vereinsmitglieder dies beantragen. Darüber hinaus hat der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung auf Antrag der übergeordneten Verbandsgliederung (Kreisverband) einzuberufen. Die vorgenannten Anträge sind schriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe einer solchen außerordentlichen Mitgliederversammlung an den Vorstand zu richten. (*9)

§ 8 Durchführung der Mitgliederversammlung Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden, soweit nicht eine qualifizierte Mehrheit in der Satzung festgelegt ist, mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Stimmengleichheit zählt als Ablehnung. Abstimmungen werden grundsätzlich offen durch Handzeichen durchgeführt. Ein Antrag auf Vornahme einer geheimen Abstimmung bedarf der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Auszählung nicht mit. Das Stimmrecht muss durch das Mitglied persönlich ausgeübt werden, bei juristischen Personen durch den gesetzlichen Vertreter. (*10) Die Mitgliederversammlung wird durch den 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden geleitet. Ist auch der 2. Vorsitzende verhindert, bestimmt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter. Ist der Versammlungsleiter vom Gegenstand der Beratung betroffen, so übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt der 2. Vorsitzende, ersatzweise ein von der Mitgliederversammlung zu bestimmender Leiter die Versammlung. Über die Mitgliederversammlung und ihre Beschlüsse ist vom Schriftführer, bei dessen Verhinderung von einem vom Vorsitzenden zu bestimmenden Mitglied der Vereinsleitung, eine Niederschrift zu fertigen und vom Vorsitzenden und Schriftführer oder durch den vom Vorsitzenden bestimmten Vertreter zu unterzeichnen.

§ 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind 1. die Wahl und Abberufung der Vereinsleitung. 2. die Beschlussfassung über gestellte Anträge. 3. die Festsetzung des Vereinsbeitrages. 4. die Bestellung von zwei Rechnungsprüfern aus dem Kreise der Mitglieder. (*11) 5. die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und des Haushaltsabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie die Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes. 6. die Beschlussfassung über die Genehmigung des Ausgabenplans. 7. die Beschlussfassung über die Ernennung von Ehrenmitgliedern. 8. die Beschlussfassung über die Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins. Seite 4 von 5 Vereinssatzung-GBV Perach e.V.

§ 10 Vereinsleitung Die Vereinsleitung besteht aus dem Vorstand, dem Kassier, Schriftführer sowie bis zu 8 (*12) Beisitzern. Die Mitglieder der Vereinsleitung werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Die Ämter des Kassiers und des Schriftführers können auch von einer Person geführt werden. Die Vereinsleitung bleibt solange im Amt, bis eine neue gewählt ist. Im Falle des Ausscheidens eines Mitglieds der Vereinsleitung können die verbleibenden Mitglieder der Vereinsleitung für den Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied berufen. (*13) Die Mitgliederversammlung kann jederzeit die Bestellung der Vereinsleitung oder einzelner Mitglieder widerrufen. Die Vereinsleitung ist zuständig für die Führung aller Vereinsgeschäfte, soweit diese nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Insbesondere obliegt ihr 1. die Erstellung des Tätigkeitsberichtes. 2. die Vorprüfung des Kassenberichtes. 3. die Aufstellung des Ausgaben- und Arbeitsplanes für das kommende Jahr. 4. der Vorschlag über die Höhe des Vereinsbeitrages. 5. der Vorschlag von Ehrenmitgliedern. 6. die Vorbehandlung aller bei der Mitgliederversammlung zu klärenden Fragen und Anträge. 7. die Verbescheidung von Widersprüchen nach § 3 und Berufungen nach § 4. (*14) Die Vereinsleitung führt die laufenden Geschäfte nach der Satzung, nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung, der Vereinsleitung sowie nach den Beschlüssen des Kreis-, Bezirks- und Landesverbandes. Die Sitzungen der Vereinsleitung werden durch den 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden einberufen und geleitet. Die Vereinsleitung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend sind. Sie fasst ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit der Anwesenden. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Beschlüsse der Vereinsleitung können auch schriftlich, per E-Mail, fernmündlich oder auch mündlich gefasst werden (Umlaufverfahren oder Sternverfahren), wenn kein Mitglied der Vereinsleitung dem widerspricht. (*15)

§ 11 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden des Vereins. Der Vorstand führt sein Amt grundsätzlich unentgeltlich. Dem Vorstand werden die bei der Vereinsarbeit entstandenen, angemessenen Auslagen ersetzt. Der Vorstand kann darüber hinaus eine pauschale Aufwandsentschädigung seiner Tätigkeit gemäß § 3 Nr. 26 a EStG (Ehrenamtspauschale) erhalten. Diese bedarf dem Grunde und der Höhe nach der vorherigen Beschlussfassung der Mitgliederversammlung. Die Mitglieder des Vorstands sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Im Innenverhältnis gilt, dass der 2. Vereinsvorsitzende sein Vertretungsrecht erst wahrnimmt, wenn der 1. Vereinsvorsitzende verhindert ist. Im Innenverhältnis gilt, dass Ausgaben, die den Ausgabenplan um mehr als € 100,00 überschreiten oder nicht im Ausgabenplan vorgesehen sind und mehr als € 150,00 betragen der Zustimmung der Vereinsleitung bedürfen. Zahlungsanweisungen erteilt ausschließlich der Vorstand. (*16)

§ 12 Betriebsmittel

Die zur Erfüllung der Vereinszwecke nötigen Mittel werden insbesondere beschafft 1. durch Mitgliederbeiträge. 2. durch Spenden und sonstige Zuwendungen. 3. durch Einnahmen aus Vermögen, Unternehmungen und Veranstaltungen des Vereins. Seite 5 von 5 Vereinssatzung-GBV Perach e.V.

§ 13 Jahresmitgliedsbeitrag

Der Jahresmitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus dem von der Mitgliederversammlung festgesetzten Vereinsbeitrag und den Beiträgen an die übergeordneten Verbände (§ 6 (2)).

§ 14 Aufgaben des Kassiers

Der Kassier führt die Vereinskasse. Er darf keine Zahlung leisten ohne Anweisung des Vorstands. Er hat insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen: 1. sämtliche Ausgaben des Vereins nach den Anweisungen des Vorstands zu tätigen und sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Vereins sachgemäß zu verbuchen. (*17) 2. die Jahresrechnung nach Jahresschluss so zeitig zu fertigen, dass sie der ordentlichen Mitgliederversammlung vorgelegt werden kann. 3. ein Verzeichnis über das Vermögen des Vereins anzulegen und es stets auf dem Laufenden zu halten. 4. die Mitgliederbeiträge rechtzeitig einzuziehen. 5. die fälligen Verbandsbeiträge rechtzeitig nach den bestehenden Anweisungen abzuliefern.

§ 15 Aufgaben des Schriftführers

Der Schriftführer erledigt alle schriftlichen Arbeiten des Vereins nach den Weisungen des Vorstands. Über alle Versammlungen und alle Sitzungen des Vereins hat er eine Niederschrift zu fertigen. Alle Niederschriften sind vom Vorstand und vom Schriftführer zu unterzeichnen. (*18) Der Schriftführer fertigt am Jahresschluss im Einvernehmen mit dem Vorstand den Tätigkeitsbericht, so dass der Bericht der ordentlichen Mitgliederversammlung vorgelegt werden kann.

§ 16 Satzungsänderung und Auflösung des Vereins

Anträge auf Satzungsänderung oder Auflösung des Vereins, welche nicht von der Vereinsleitung ausgehen, müssen von mindestens 1/3 (*19) der Vereinsmitglieder schriftlich beantragt werden. Zur Satzungsänderung und zur Auflösung des Vereins ist eine 2/3- (*20) Mehrheit der bei der Mitgliederversammlung anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Perach (§ 1 (2)), die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Bereich der Landespflege * (21) zu verwenden hat.

§ 17 Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 23.07.2021 beschlossen und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Unsere Chronik

 
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Aus unserer Chronik

Der „Gartenbauverein Perach e. V.“ konnte 2005 sein 100-jähriges Bestehen feiern. Er wurde als „Obstbauverein Perach“ im März 1905 zur Förderung und Pflege des heimischen Obstbaues auf Initiative des damaligen Hauptlehrers Karl Moll im Gasthaus Wagner (Unterer Wirt) in Perach gegründet. Eine, wenn auch bescheidene Anzahl Interessierter ließ sich sofort in den Verein aufnehmen. Als Vorstand wurde der damalige Bürgermeister Anton Mosbuchner, Ertl-Bauer in Perach, gewählt. Moll und Mosbuchner haben schon länger zuvor durch eifrige Zusammenarbeit sehr wesentlich zur Aktivierung und Pflege des Obstbaues in Perach beigetragen und sich dadurch besondere Verdienste erworben. Der Peracher Gartenbauverein ist der weitaus älteste Verein dieser Art im gesamten Gebiet der heutigen VG Reischach, welche die Gemeinden Erlbach, Perach und Reischach umfasst, einschließlich der Gebiete der ehemaligen Gemeinden Arbing und Endlkirchen sowie eines Teiles der einstigen Gemeinde Eggen. Als 1912 Moll nach Unterneukirchen kam, wurde Jakob Hofbauer dessen Nachfolger als Hauptlehrer in Perach. Dieser war, ebenso wie zuvor Moll, dem Vorstand Mosbuchner ein treuer und fachkundiger Helfer und es konnten dadurch merkliche Fortschritte im Vereinsleben erzielt werden. Während des Ersten Weltkrieges 1914 - 1918 trat wie bei allen Vereinen auch hier eine allgemeine leichte Stagnation ein, trotzdem hatten Mosbuchner und Hofbauer nach Möglichkeit an der Förderung des heimischen Obstbaues weitergearbeitet. Als es endlich nach dem Kriege wieder aufwärts gehen konnte, starb Hofbauer am 17. Mai 1919.

 
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Erst im Frühjahr 1920 wurde dann der Obstbauverein Perach wieder neu belebt. Aus der am 10. April 1920 erfolgten Neuwahl der Vorstandschaft, die sich im Nebenzimmer im Gasthaus Wagner (Unterer Wirt), dem bisherigen Vereinslokal, vollzog, ging als 1. Vorstand wieder Anton Mosbuchner hervor. 2. Vorstand wurde Max Bonauer von Neumühle, Schriftführer und Kassier der bisherige Baumwart Johann Marchner, „Fürstbauer“ in Westerndorf. Bei der Bezirksfruchtschau, welche am 19. und 20. November 1922 in Altötting stattfand, erhielten Anton Mosbuchner und Johann Marchner je einen 1. Preis. Am 24. bis einschl. 27. November 1922 fand im Gasthaus Gruber (Oberer Wirt) in Perach eine große Obstausstellung mit Frischobst, Dörrobst und Konserven statt. Die 14 Stück jeder Sorte aufgestellt. Der Peracher Pfarrer Lothar Konrad Wittmann trug als Obstkenner wesentlich zum Gelingen dieser Veranstaltung bei. Das Dörrobst für die Ausstellung wurde beim Mosbuchner in dessen modernen großen Dörrofen „System Rothmund“ hergestellt. Die Schuljugend unter Führung von Hauptlehrer Ignaz Nagl und der Lehrerin Bertha Weitl besuchten diese Ausstellung, die auch recht viele Erwachsene anzog. Am 28. Dezember 1922 fand unter der Leitung von Johann Marchner sogar ein Obst-Einkochkurs in Perach statt, bei dem 38 Teilnehmerinnen gezählt wurden. 1925 hatte der Verein eine am Rücken tragbare „Holding-Urania“ Obstbaum-Schädlingsbekämpfungsspritze mit Zubehör gekauft, desgleichen erwarben 25 Interessenten gemeinsam eine große Obstpresse und -Mühle. Dazu wurde am 2. Juli des genannten Jahres eine Gemeinschaftskelterei gegründet. Marchner baute einen Keller für 300 Hektoliter Obstwein. Der Verein leistete vorbildliches und war allgemein anerkannt und geschätzt. Es wundert daher nicht, dass man damals, als sich der benachbarte „Obstbau- und Bienenzuchtverein Reischach“ zu Gunsten der Bienenzucht auflöste und am „Bienenzuchtverein Reischach“ gegründet wurde, seinen bisherigen am Obstbau interessierten Mitgliedern geraten hatte, sich „am besten an den Nachbarverein Perach, der zeitgemäß arbeitet, anzuschließen“, was auch von mehreren befolgt wurde

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Ein großer Verlust für den Obstbauverein Perach war der plötzliche Tod des Vorstandes Anton Mosbuchner, der infolge eines Herzversagens am 5. August 1926 in Neuötting mit seinem Bulldog-Fahrzeug verunglückte und aus dem Leben scheiden musste. Er war 21 Jahre Vorstand des Vereins. Sein Nachfolger, 1. Vorstand Max Bonauer, Mühlenbesitzer in Neumühle, verunglückte kurz darauf ebenfalls tödlich am 13. Juni 1929. Er fuhr versehentlich mit seinem Motorrad in Niederperach in den vorbeifahrenden Zug. Bonauer war drei Jahre Vorstand und 6 Jahre zweiter. (Von 1926 bis 1929 war Pfarrer Wittmann zweiter Vorstand.) Nachfolger Bonauers als 1. Vorstand war dann von 1929 bis Ende 1933 der Peracher Pfarrer Monsign. Georg Baumgartner, dem als Stellvertreter Gottfried Straßer, MayrBauer von Niederperach, beistand. Alle haben in kurzer Zeit sehr viel für das Vereinsleben und die Pflege des hiesigen Obstbaues geleistet. Baumgartner war zudem ein großer Obstfreund und Obstsortenkenner. Er gründete sogar eine eigene Baumschule für die Peracher Dorfjugend.

Anlässlich der am 3. Oktober 1932 in Altötting stattgefundenen Bezirksobstschau erhielt der Obstbauverein Perach die große silberne Medaille des Oberbayerischen Kreisobstbauverbandes zugesprochen. Ein Verlust in der aktiven Gefolgschaft des Vereins war der Wegzug des Hauptlehrers Ignaz Nagl nach Chieming im Jahr 1931. Da der Verein auch weiterhin auf der „Höhe der Zeit“ sein wollte, wurde sogar eine Eindosmaschine angekauft. Sie ist am 3. April 1932 von Obstbauinspektor Friedl, Nürnberg, in Perach vorgeführt worden und fand fortan eine sehr eifrige Nutzung. Auch die Eindos-, Schlacht- und Backkurse, die der Verein damals dazu abhielt, fanden ebenfalls sehr großen Anklang. Im Jahr 1934 wurde der Postschaffner Ferdinand Kastenhuber zum 1. Vorstand und Ferdinand Weger zum 2. Vorstand. 1930 wäre die Feier des 25-jährigen Bestehens des Vereins angefallen, doch ließ man dieses Ereignis ohne Feierlichkeiten verstreichen. Dafür wurde das Jahr 1935 für den Obstbauverein Perach ein dreifaches Jubiläumsjahr: 30 Jahre Obstbauverein, 10 Jahre Vereinskelterei und 30 Jahre Baumwart Marchner. Eine öffentliche Feier aber konnte nicht stattfinden, „weil kein Redner zu haben war“, wie es in der alten Vereinschronik heißt. 1937 berichtet der Schriftführer Marchner, dass nicht nur den Peracher Vereinsmitgliedern und Schulkindern der Obst-Keltereibetrieb vorgeführt wurde, sondern auch den Schulkindern von Alzgern und Reischach mit ihren jeweils begleitenden Lehrkräften. Marchner war auch ein eifriger Bienenzüchter und leistete auch da Vorbildliches. Verschiedentlich wurden damals auch Vorträge von auswärtigen Referenten in Perach abgehalten und bei auswärtigen Vereinen Gegenbesuche durchgeführt. 1938 erfolgte die Anschaffung einer ersten fahrbaren Karrenspritze mit Messingbehälter für 60 Liter Inhalt samt allem Zubehör zum Preis von 170.- RM. Sie sollte der Schädlingsbekämpfung im Obstbau dienen. Die dazu erforderlichen Spritzmittel wurden ebenfalls vom Verein besorgt.

Das Geld, für alles zusammen, sollte ratenweise abbezahlt werden. Aufgebracht wurde es durch einen Zuschuss der Gemeinde, des Landesverbandes der Gartenbauvereine in Bayern, des Bezirks Altötting sowie durch freiwillige Spenden und Mitgliederbeiträgen des Vereins. Der Darlehenskassenverein Perach übernahm bis zur restlichen Aufbringung aller Mittel die Vorstreckung der Anschaffungskosten.

Die Versammlung am 6. Februar 1938 war die letzte des Vereins vor dem Zweiten Weltkrieg. Schon eine Zeit vorher, vor allem aber während des Krieges 1939 bis 1945 ist die Vereinstätigkeit, wie bei allen übrigen Vereinen, auch beim Obstbauverein Perach sehr rasch immer mehr beschnitten worden. Im Verein gab es keine Aktivitäten mehr. Lediglich die Mitgliedsbeiträge und die Beiträge für den Landesverband wurden noch weiterhin erhoben bzw. abgeführt. Am 1. Januar 1946 heißt es im Kassenbuch: „Die Beiträge von den 37 Mitgliedern für 1945 sind durch Kriegseinwirkung und Besatzung zu Verlust geraten.“ Eine offizielle Auflösung des Vereins erfolgte jedoch nicht.

 
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Der Verein vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis heute

Ein knappes dreiviertel Jahr nach Kriegsende 1945 wurde 1946 auf besondere Initiative von Pfarrer Monsign. Georg Baumgartner der Obstbauverein Perach wieder aktiviert. Baumgartner berief dazu bereits im Januar 1946 im Pfarrhaus eine Vorbesprechung mit dem Bürgermeister und ein paar Leuten der bisherigen Vorstandschaft ein. Auch der „Bayer. Landesverband für Obst- und Gartenbau e. V.“ in München wurde schriftlich von ihm dazu konsultiert. Dieser bestimmte darauf mit Schreiben vom 6. Februar 1946 den Pfarrer zum kommissarischen Vorstand und Leiter dieser noch losen Vereinigung bis zur Wahl einer neuen Vorstandschaft. Nachdem auf schriftliche Anfrage bereits am 7. Januar 1946 auch die Amerikanische Militärregierung ihr Einverständnis dazu gegeben hatte, konnte dann am 10. März 1946 die konstituierende Versammlung abgehalten werden. An ihr nahmen neben dem Pfarrer und Johann Marchner auch die bisherige alte Vorstandschaft und eine größere Anzahl sonstiger interessierter Leute teil. Bei dieser Versammlung wurde Matthias Spielmannleitner, Bauer in Niederleiten, zum 1. Vorstand und Lorenz Diensthuber, Bauer in Einöd, zum 2. Vorstand gewählt.

Schriftführer wurde der Wagnermeister Georg Bobenstetter in Lacken und Kassier Martin Trenker, Mühlenbesitzer in Hundmühl. Der Verein zählte damals 52 Mitglieder, deren Zahl sehr bald auf 80 anstieg. Der Vereinsbeitrag betrug 2.- RM. bzw. ab der Währungsreform 1948 dann 2.- DM. 1952 wurde eine neue, zusätzliche Karrenspritze angeschafft; die Spritzungen erledigten Franz Mayerhofer, Oberöd, und Josef Helmes, Eglsed. 18 Jahre lang führte Matthias Spielmannleitner den Verein. Noch unter seiner Amtszeit begann seit etwa 1956 in Perach eine große Siedlungstätigkeit, welche sich ganz besonders auch in der Zeit seines Nachfolgers fortsetzte. Nicht mehr der Obstbau allein war die Maxime, sondern immer mehr trat nun an seine Stelle auch der Gartenbau. Das heimische Obst war allgemein leider immer weniger geschätzt und seine Vermarktung immer unwirtschaftlicher geworden. Als 1964 Anton Werkstetter zum 1. Vorsitzenden und damit zum Nachfolger Spielmannleitners gewählt wurde, musste er sich diesen neuen Gegebenheiten stellen. Der Verein wurde noch im gleichen Jahr in „Obst- und Gartenbauverein Perach“ umbenannt, der Vereinsbeitrag pro Mitglied von bisher 2.- DM auf 4.- DM angehoben. 1965 gab sich der Verein auch eine neue Satzung, die den veränderten Verhältnissen Rechnung tragen sollte.

 
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Der Mitgliederstand war damals bis auf 13 gesunken. Da nun mit viel Schwung an die Aufgaben herangegangen wurde und der Verein sehr viel Positives leistete und auch eine sehr gute Werbung stattfand, stieg die Zahl der Mitglieder bereits innerhalb des folgenden Jahres 1966 auf 117 (!) an. Kassier Eugen Knobloch hatte sich dabei als „Werbefachmann“ große Verdienste erworben. Weil anscheinend wegen zu geringem Mitgliederstand und anderen triftigen Gründen 1955 eine Feier des 50-jährigen Gründungsjubiläums nicht stattfand, so feierte man wenigstens, wenn auch zwei Jahre später, am 4. Juni 1967 im bescheidenen doch würdigen Rahmen das 60-jährige Gründungsfest (13.30 Uhr Empfang der Vereine, 14.00 Uhr kurze Andacht und Ansprache in der Pfarrkirche, anschließend Festakt beim Obern Wirt, dann zum Ausklang Gartenkonzert). 1970 gehörten dem Verein bereits 148 Mitglieder an, 1979 waren es 173. Das im Dezember 1978 von Mitgliedern des Gartenbauvereins gefertigte und aufgestellte Gedenkkreuz an die Opfer des Inns 1984 erfolgte die Anschaffung einer neuen modernen Mostpresse, eines Häckslers für Gartenabfälle sowie einer Rasenwalze und eines Rasenlüfters. Was den Häcksler betraf, erwies sich dieser aber bald als zu wenig leistungsfähig und wurde deshalb 1990 durch einen neuen, besseren ersetzt (Kosten: 7.500.- DM). Der bisherige alte wurde vom Lieferanten (BAYWA) in Anzahlung genommen. Da, wie bereits erwähnt, die Bautätigkeit in den Siedlungsbereichen von Perach ununterbrochen weiterging, gleichzeitig aber – außer was den Eigenbedarf betraf – der Obstbau und vor allem die Obstvermarktung nun fast völlig zum Erliegen kam, mussten sich diese Gegebenheiten zwangsläufig auch auf den Obst- und Gartenbauverein niederschlagen. Am 26. und 27. Juni 1982 wurde trotz heftigen Regens das 75-jährige Gründungsfest des Vereins groß und würdig gefeiert. Auf dem Programm standen am Samstag unter anderem ein großer Heimatabend mit dem Trachtenverein „Grenzlandler Leonberg“ und die Ehrung langjähriger Mitglieder. Am Sonntag fand im Zelt der Festgottesdienst mit dem Zelebranten H. H. Pf. Pater Fröschl statt. Anschließend umrahmte die Innviertler Blaskapelle das gemeinsame Mittagessen. Die Schirmherrschaft dazu übernahm Kreisrat und Altbürgermeister Hermann Hierl.

 
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Der Gartenbauverein sah sich nun gezwungen, sich 1985 wieder eine entsprechende neue Satzung zu geben. Die alte aus dem Jahr 1965 war damit außer Kraft gesetzt. Der Verein gehörte von Anfang an ohne Unterbrechung dem Bezirksbzw. Kreis- und Landesverband für Obst- und Gartenbau an. Er trat dann aus verschiedenen Gründen 1972 aus dieser Institution aus, ist jedoch seit 1984 wieder Mitglied dieses Dachverbandes. Am 20. August 1992 erfolgte der Eintrag des Vereins in das Vereinsregister beim Amtsgericht Altötting unter der Nummer 358. Er führt nun seitdem den Namen „Gartenbauverein Perach e. V.“. Der Mitgliederstand war damals 182. Das Jahr 1996 brachte eine einschneidende personelle Veränderung: Der bisherige Vorstand Anton Werkstetter, der 32 Jahre lang dieses Ehrenamt bekleidete, sowie der ebenso lang tätig gewesene Schriftführer Franz Wallner stellten sich aus Altersgründen nicht mehr zur Verfügung. Auch der 16 Jahre lang als Kassier tätig gewesene Ernst Gstattenbauer schied aus Altersgründen aus. Für ihre langjährige und überaus ersprießliche aktive Tätigkeit im und für den Verein erhielten sie einen entsprechenden öffentlichen Dank und eine Urkunde überreicht. Anton Werkstetter wurde zum Ehrenvorstand ernannt. Gottlob konnte die damals entstandene personelle Lücke wieder mit jungen, fähigen Leuten geschlossen werden. Was der Verein gerade in der Zeit von 1997 bis einschließlich 2004 alles an Anschaffungen von Geräten, Maschinen und allerlei sonstigen wichtigen Gegenständen tätigte, angefangen von den Maibaumtafeln über Ruhebänke bis zur großen modernen Mostpresse, geht aus einer Inventarliste des Vereins vom 31. Dezember 2003 deutlich hervor. Es ist dies schon sehr bemerkenswert und zeugt von einer enormen Aktivität des Vereins und seiner Vorstandschaft. Die Leistungen des Gartenbauvereins Perach e. V. bei Dorfverschönerungsmaßnahmen sowie auch seine nicht unbedeutenden Aktivitäten auf kulturellem Gebiet können sich wahrlich sehen lassen. Einige Beispiele: Die Pflege des Pestfriedhofes samt Pestkreuz (seit 1981) sowie des Pfarrobstgartens und die Beibringung und Unterhaltung von bisher 25 Ruhebänken, die Herstellung, Bepflanzung und Unterhaltung der Ortsbegrüßungstafeln, die Aufstellung von Schautafeln sowie die Bepflanzung von Verkehrsinseln im Dorfe, die aktive Mithilfe bei den Vorbereitungen zu den bekannten Wettbewerben „Unser Dorf soll schöner werden“, bei welchem Perach 1984 einen 1. Platz auf Landkreisebene erringen

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und zugleich als die „Baumfreundlichste Gemeinde im Landkreis“ gekürt werden konnte. 1992 erhielt Perach einen 2. Platz und 1998 konnte wieder ein 1. Platz auf Landkreisebene bei diesem Wettbewerb belegt werden. Dieses alles spricht eine deutliche Sprache für sich. Nicht zu vergessen auch die Anfertigung, Aufstellung und dauernde Pflege weiterer Objekte, wie z. B. des Gedenkkreuzes an die Opfer des Inns und die Herstellung, laufende Unterhaltung und periodische Erneuerung des Peracher Maibaumes (beides nach Entwürfen und Beratung des Ortsheimatpflegers 1978 bzw. 1979 angefertigt), die Ausweisung eines Obstangers in Perach mit 24 verschiedenen Obstbäumen gemeinsam mit der Gemeinde Perach sowie die Übernahme, Instandsetzung und weitere Pflege des alten Marterls am Ertlberg im Jahr 2004. Aber auch in gesellschaftlicher Hinsicht bietet der Verein für seine Mitglieder und die übrige Bevölkerung, ob jung oder alt, sehr viel: Es zählen dazu die Maifeste, das alljährliche Sommer- oder Hoffest im Wenzlhof in Perach, der g’mütliche Winterabend mit Verlosung, gelegentlich auch ein Faschings-hoagart’n, der Besuch von Bergmessen, die Ausflugsfahrten, Fahrradtouren, die Teilnahme an Gegenbesuchen, Jubiläumsveranstaltungen und ähnliche Feierlichkeiten bei Peracher und Nachbar-Vereinen sowie bei Geburtstags- und Hochzeitsfeiern von Mitgliedern. Nicht zu vergessen sei letztlich auch die Beteiligung am Begräbnis von verstorbenen Mitgliedern. Für Kinder werden alljährlich eigene Ferienprogramme angeboten, die stets gut angenommen werden. Erwähnt sei auch die Teilnahme an den jährlichen Ortsmeisterschaften im Eisstockschießen, bei denen bereits mehrere 1. Plätze belegt wurden. Was die garten-, landschafts- und ortsbildpflegerische Fortbildung der Vorstandschaft, der Mitglieder und letztlich der gesamten Gemeindebevölkerung betrifft, finden selbstverständlich Fachvorträge aller Art, Baumschneidekurse, Informationsfahrten, Beratungen und Ehrungen für vorbildlichen Blumenschmuck, Gesteckkurse, Gartenseminare, Veredelungskurse usw., ja sogar Kurse zum Dengeln und Wetzen von Sensen und noch manch andere.

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Der Gartenbauverein Perach e. V. ist heute genauso, wie er bereits 1925 beurteilt wurde, ein Verein, „der zeitgemäß arbeitet“. Er ist auch auf Gesetzesebene als gemeinnützig anerkannt und wies am 1. Januar 1996 die ansehnliche Zahl von 191 Mitgliedern auf, die sich bis zum 31. Dezember 2004 sogar auf 264 erhöhte. Der Mitgliedsbeitrag ist 10.- €, für jedes weitere Familienmitglied 5.- € / Jahr. Die ganze Gemeinde Perach kann sich glücklich schätzen, einen fachlich so hervorragenden, äußerst rührigen Verein in ihrer Mitte zu haben. Es wäre ein großer Segen, wenn dies auch weiterhin so bleiben würde. Gebe es Gott, dass der Gartenbauverein Perach e. V. einst auch noch sein 200-jähriges Bestehen feiern kann !

Alois Stockner

Quellen- und Literaturverzeichnis: - Alte Chronik des Obst – u. Gartenbauvereins Perach (Mappe, meist handschriftl., 1905 – 1964) - Kassenbuch des Obst- und Gartenbauvereins Perach 1932 – 1983 - Mitgliederverzeichnisse, Satzungen, Schriftverkehr (Ordner, 1985 – 1995) - Ausschusssitzungen, Mitgliederversammlungen etc. (Ordner, 1964 – 1996) - Vorstandschaftssitzungen, Mitgliederversammlungen, Protokolle etc. (Ordner, 1996 – 2004) - Tel. Mitteilungen des Landratsamtes Altötting (Herr Jobst) vom 4. März 2004 an den Verfasser - Stockner Alois: Perach, Geschichte meiner Heimat, Bd.1, S. 176, Perach 1970 - Stockner Alois: Heimatbuch Reischach, Bd. 2, S. 289 ff., Reischach 1995 - Wittmann Lothar Konrad: Tagebücher (handschriftl.), Bd. I 1901 – 1913, Bd. II 1913 – 1929